Belegung unserer Parzellen


 

 23.09.2024

 

 

Zur Zeit stehen bei uns keine Parzellen zur Übernahme  zur Verfügung.

Eine direkte Warteliste gibt es bei uns nicht. Wir behalten uns vor bei stimmigen Anfragen Ihre Daten zu speichern. In diesem Fall erhalten Sie

eine Information von uns dazu. Die Speicherung Ihrer Daten unterliegt den Datenschutzrichtlinien unseres Vereines und ist auf unserer Web Seite einsehbar. Die Speicherung können Sie jederzeit wiederrufen, gilt für ein Kalenderjahr und muss jährlich im ersten Quatal erneuert werden.

 

Von November bis Ende März gehen wir in die Winterpause und bearbeiten

keine Parzellenanfragen.

 

 


 

 

Kostenaufstellung zum Erwerb eines Kleingartens und der Mitgliedschaft im Kleingartenverein

" Am Krummensee e.V. "

 

 

Verbandsbeitrag Kreisverband Dahme Spreewald e.V.           60,00 €

Parzellenpacht m² 0,16€ Beispiel 344 m²                             55,04 €

Pachtanteil Gemeinschaftsfläche 155 m²                              24,80 €

Vereinsbeitrag gemäß Finanzordnung                                   60,00 €

Anteil Grundsteuer                                                                  5,50 €

Umlage Brunnen                                                                   60,00 €

 

jährliche Pacht bei 344 m²                                                 265,34 €

 

Aufnahmegebühr gemäß Finanzordnung einmalig              200,- €

Vorauszahlung Strom, Wasser, Abwasser                              70,- €

 

Aufwendung im ersten Jahr                                               535,34 €

 

 

In den Folgejahren entfällt die Aufnahmegebühr. Die Vorauszahlung für Strom, Wasser und Abwasser wird nach dem originalen Verbrauch laut Stichtag berechnet. Die Vorauszahlung kann durch den Verbrauch höher oder niedriger ausfallen. Finanzbeträge an den Verein sind nicht finanzierbar. Sie müssen unmittelbar bezahlt werden. Bei der Bewerbung für eine Parzelle, legen Sie bitte eine Schufa Auskunft des laufenden Jahres vor.

 

 


Hier noch einige Antworten


 

Du suchst eine freie Parzelle bei uns? Und möchtest wissen wie das abläuft.

 

Wir sind eine kleine und junge Anlage. All zu oft werden daher bei uns keine Parzellen aufgegeben. Aus diesem Grund wird auch keine Warteliste bei uns geführt. Es werden da nur falsche Hoffnungen geweckt.

 

Wird doch einmal eine Parzelle bei uns frei, schreiben wir sie in unserer Webseite aus. Du kannst Dich dann dafür bewerben. Schön wäre es wenn Du dabei Dich und Deine Familie uns einmal schriftlich vorstellen würdest. So können wir Euch schon einmal ein bisschen kennen lernen. Die Bewerbungen werden durch den Vorstand geprüft. In einem angemessenen Zeitraum wird Dich der Vorstand über das Ergebnis informieren.

 

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Wie setzt sich der Preis zusammen?

 

Für jede Parzelle die aufgegeben wird muss ein Wertermittlungsprotokoll erstellt werden in dem der Wert der vorhandenen Pflanzen, Bebauung und Einfriedung ermittelt werden. Es wird vom Kreisverband Dahme Spreewald  durch einen Gutachter erstellt und ist Bestandteil des Kaufvertrages. Lass

Dir das Schätzprotokoll bei Abschluss des Kaufvertrages vom Verkäufer

aushändigen. Es ist Bestandteil des Kaufvertrages. Weiterhin kann der Verkäufer  mit Dir den Kauf von Werkzeugen, Einrichtungsgegenständen 

und ähnlicher beweglicher Güter vereinbaren, sowie Aufwendungen für Medienanschlüsse (Wasser, Abwasser, Strom), Umlagebeträge oder Einmalzahlungen für gemeinschaftliche Projekte (z.B. Neubohrung eines Brunnens oder ähnliches) in Rechnung stellen. Aus unserer Erfahrung  handelt es sich hierbei meist um einen vierstelligen Betrag.

Das Land der Parzelle kann nicht verkauft werden da es nur gepachtet

wird. Somit hat der Gartenverein indirekt keinen Einfluss auf den Kaufpreis.

 

Letztendlich entscheidet der aufgebende Pächter ob er verkaufen will und

ob Ihr bereit seit, den Preis zu bezahlen.

 

 

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Wie sicher ist meine Parzelle

 

Der Pachtvertrag wird auf unbestimmte Zeit mit dem Kreisverband Dahme Spreewald abgeschlossen. Befolgst Du die Regeln des Kreisverbandes, Kleingartenvereins und des Bundeskleingartengesetzes wird der Kreisverband Dich bestimmt nicht kündigen wollen.

So weit uns bekannt , ist unsere Vereinsfläche im Gemeinde - Bebauungsplan nicht als Bauland ausgewiesen. (Felder) Die Fläche wurde langfristig durch den Kreisverband vom Besitzer gepachtet. Somit haben wir gute Aussichten für unsere Parzellen.

 

Sollte es wider erwartend zu einer Kündigung nach Klage durch den Besitzer kommen, wird für jede Parzelle eine Wertermittlung vorgenommen. Der Besitzer muss dann jedem Pächter den ermittelten Wert erstatten.

 

 

 

 

 


 

 

Philosophie eines erfahrenen Kleingärtners

 

 

Zum Gärtnern braucht man Geduld und etwas Durchhaltevermögen. Beides entwickelt sich erfahrungsgemäß nach einer Weile von selbst. Du solltest aber jetzt trotzdem in dich hinein hören. Bist du sehr ungeduldig? Fängst du gerne viele Dinge an, lässt sie dann aber aus Desinteresse nach einiger Zeit wieder bleiben? Dann ist ein Kleingarten vielleicht nicht das Richtige für dich und du kannst besseres mit deiner Zeit anfangen. Bist du vom Charakter her eher gerne mit dir selbst alleine, könnte es im Kleingartenverein stressig für dich werden. Dort sind immer jemand, Nachbarn, Gäste, Besucher usw. und die laufen an deinem Garten vorbei und gucken Dir beim Unkraut jäten zu. Man ist quasi immer unter Leuten und ein geselliges Gemüt ist da sehr hilfreich. Man lernt aber im Garten wunderbar abzuschalten, so das man die Leute nach einer Weile gar nicht mehr wahrnimmt.

 

 

Eine Checkliste für Deinen ersten eigenen Pacht - Schrebergarten findest Du unter    www.parzelle94.de/2015/03/checkliste-kleingarten