20.02.2024

Verhalten bei Pächterwechsel

 

 

 

 

 

In der vergangenen Zeit wurden gravierende Fehler bei der Aufgabe von Parzellen festgestellt. Auch gibt es Vorgaben vom Kreisverband wie der Pächterwechsel abzulaufen hat. Hier die Vorgaben für den Ablauf:

 

- Der Altpächter informiert den Vorstand über seine Absicht der Aufgabe seiner Parzelle.

 

Es sind folgende Anträge beim Kleingartenverein einzureichen:

· Antrag auf Schätzung der Parzelle

· Antrag auf Beendigung der Mitgliedschaft im Verein

· Antrag auf Kündigung des Pachtvertrages

 

Die Anträge sind auf unserer Webseite im „Mitgliederbereich“ „Download“ hinterlegt und können runtergeladen werden.

Ist der Termin zur Schätzung vom KV festgelegt worden, muss der Vorstand davon in Kenntnis gesetzt werden. Liegt das Schätzprotokoll vor, ist eine Ausführung dem Vorstand auszuhändigen.

 

- Bei der Parzellenvergabe wird die interne Warteliste des Vereines berücksichtigt. Jedoch kann auch der Altpächter Pachtinteressenten dem Vorstand melden. Einen Anspruch des Interessenten vom Altpächter auf die Parzelle besteht nicht.

 

- Der Vorstand wird dann zeitnah Gespräche mit den Bewerbern führen und in Absprache mit dem Altpächter Besichtigungen der Parzelle vereinbaren. Das Ergebnis mit wem der Altpächter Übernahmegespräche führen kann wird dem Altpächter mitgeteilt. Gleichzeitig erhält er die Vereinbarung zum Pächterwechsel die vom Altpächter und vom Neupächter zu unterschreiben sind. Eine Kopie ist beim Vorstand einzureichen.

 

- Der Kaufvertrag wird nur rechtskräftig in Verbindung mit dem Schätzprotokoll. Der Kaufpreis muss mit dem ermittelten Betrag aus dem Schätzprotokoll übereinstimmen. Die Übernahme der Einrichtung, Werkzeuge und weiterer" beweglicher Güter", sowie die Erschließungskosten sind Verhandlungsbasis zwischen Käufer und Verkäufer und können in einem gesonderten Kaufvertrag festgelegt werden.

Ein Musterkaufvertrag kann in unserem "Download" heruntergeladen werden.

 

- Nach Prüfung der Sach. und Rechtslage wird der Vorstand den neuen Pachtvertrag beim VK beantragen. Grundlage ist das alle offenen Zahlungen des Altpächters beglichen sind und die durch den Vorstand eventuell angewiesenen Rückbauten erfolgt sind.

 

- Der Kaufvertrag wird erst mit der Unterzeichnung des neuen Pachtvertrages im Kreisverband zwischen dem Neupächter und dem Kreisverband wirksam.

 

 

 


 13.04.2020

 

Auszug aus den Grundsätzen der Schätzung von Kleingärten.

 

 

In den §§ 8 und 9 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) wird die Bewertung von Kleingärten geregelt. Sie dient zur Ermittlung der finanziellen Entschädigung bei Beendigung des Pachtverhältnisses. Bei jedem Pächterwechsel besteht die Pflicht zur Bewertung.

Grundlage für die Bewertung in Kleingärten innerhalb von Kleingartenanlagen des Kreisverbandes der Garten- und Siedlerfreunde Dahme - Spreewald e.V. bildet die Bewertungsrichtlinie des Landesverbandes Brandenburg der Gartenfreunde e.V.

Auf Antragstellung (Formblatt) des abgebenden Pächters bei der Geschäftsstelle des VGS wird die Bewertung vorgenommen. Dazu ist eine Besichtigung vor Ort (Bewertungsstichtag) unter Teilnahme der Wertermittler, des abgebenden Pächters

und nach Möglichkeit eines Vorstandsmitglied der Anlage erforderlich  
Zur Schätzung sind zu übergeben:  - Baugenehmigung wenn vorhanden vorzulegen:  - Rechnung für Bungalow  - Handwerkerrechnungen  - Angaben zum Pflanzjahr.

 

Der komplette Wortlaut ist veröffentlicht unter:  Kreisverband der Garten und Siedlerfreunde Dahme Spreeewald e. V.   „Kreisverband“  „Schätzungen“.

Ein Formblatt kann auf unserer Webseite im Mitglederbereich unter „Download“   herunter geladen werden.